Szene & Events
Zur Eventübersicht04.02.2022
Fristverlängerung
©
Rahmenvertrag Physiotherapie
Der Rahmenvertrag stellt die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit zwischen einer Heilmittelpraxis und den gesetzlichen Krankenkassen dar.
Jede Praxis, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen will, ist verpflichtet, den Rahmenvertrag anzuerkennen. Das sollte bis zum 31. Januar 2022 bei der ARGE Heilmittelzulassung vorliegen. Wie die Berufsverbände am 27. Januar 2022 einhellig vermelden, soll nun eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 toleriert werden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Alt informiert auf ihrer Website über die wichtigsten Regelungen mit einem kostenlosen Download.
‹ Zurück
Ernährung & Wellness
24.01.2026
Neues digitales Programm für nachhaltiges Abnehmen
myshape
20.01.2026
Expansion nach Frankreich
RelaxSensation verkündet Vertriebspartnerschaft
16.01.2026
Warum Neujahresvorsätze fast immer scheitern
Der Jahreswechsel aus der Perspektive der Entscheidungspsychologie
15.01.2026
Neuer Gesundheitsplayer entsteht
Playlist und EGYM fusionieren




